Gesuch für einen Beitrag aus dem Wohlfahrtsfonds

Der Wohlfahrtsfonds bezweckt die Unterstützung von Einzelpersonen, Familien, Lehrlingen, Schülern und Studenten, welche Korporationsbürger sind, sowie von sozialen und kulturellen Organisationen. Das hergebrachte und künftige Vermögen sowie die Erträge des Wohlfahrtsfonds dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.

Es können folgende Unterstützungsleistungen ausgerichtet werden:
a) freie Geldbeträge;
b) an Studenten, welche an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, nach dem ersten Studienjahr zinslose oder zinsgünstige Darlehen.

Es bestehen insbesondere folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
a) Unterstützung von Familien;
b) Unterstützung von Einzelbürgern;
c) Unterstützung von jungen Korporationsbürgern nach der obligatorischen Schulzeit, die eine weiterführende Schule oder eine Berufsausbildung, welche länger als ein Jahr dauert, absolvieren;
d) Unterstützung als Überbrückungshilfe bei Einzelpersonen, bis öffentliche oder andere Beiträge zur Auszahlung gelangen;
e) Unterstützung von sozialen und kulturellen Institutionen.

Gesuchsteller müssen, mit Ausnahme von Personen, die infolge Alter, Krankheit, oder Ausbildung ausserhalb der Gemeinde ihren Wohnsitz begründet haben, im Zeitpunkt der Gesucheinreichung in der Gemeinde Alpnach Wohnsitz haben. Soziale und kulturelle Institutionen, die ein Gesuch einreichen, müssen ihren Sitz in der Gemeinde Alpnach haben.

Gesuche um Unterstützungsleistungen können während des ganzen Jahres bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Unterstützungsgesuche, die nach dem 31. Oktober eingereicht werden, werden erst im Folgejahr behandelt.