Kulturland

Unser Kulturland (Allmenden)

Mit der Kulturlandverordnung von 1999 hat die Korporation sichergestellt, dass ihr Kulturland den einzelnen Landwirtschaftsbetrieben mit Bewirtschaftungsverträgen für einen gesicherten Zeitraum als Produktionsfläche zur Verfügung steht. Mit dieser Verordnung ist auch eine wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsorientierte Bewirtschaftung des Kulturlandes möglich, welche der Entwicklung in der Agrarpolitik Rechnung tragen kann.

Vor 1999 war das landwirtschaftlich nutzbare Kulturland in Form von rund 170 Allmendteilen in der Grösse zwischen 15 und 40 Aren an nutzungsberechtigte Korporationsbürgerinnen und –bürger abgegeben. Eine grosse Mehrheit der Nutzniesser (zirka 75 Prozent) bewirtschaftete ihren Allmendteil nicht selber, sondern gab diesen zur Bewirtschaftung an einen Landwirt selber. Heute werden 113 ha Kulturland und 23 ha Bergteile mit 52 bzw. 26 Bewirtschaftungsverträgen direkt durch die Korporation an die berechtigten Korporationsbürgerinnen und –bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Heimwesen Alprüti ist ein Pachtbetrieb.